Abtretungserklärung an Vermieter (Jobcenter)
In der Regel überweist das Jobcenter die Miete an den Bürgergeld-Empfänger und dieser den Betrag an den Vermieter. Über eine Abtretungserklärung kann nach § 22 Abs. 7 SGB 2 eine direkte Zahlung vom Jobcenter an den Vermieter vereinbart werden. Das stellt sicher, dass die Miete fortwärend gezahlt wird und keine Mietrückstände drohen. Jedes Jobcenter hat ihre eigenen Vorlage auf ihrer Website wie z.B. >>hier von der Stadt Trier.
Beispielvorlage als >>PDF-Download
ALG I & II
Bei Arbeitslosengeld 1 (kurz ALG I) handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Der Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) hat zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Diese springt ein, wenn er seinen Job verliert.
Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG II) hingegen bekommst man aus Steuergeldern. Zum 1. Januar 2023 wurde diese Leistung vom „Bürgergeld“ abgelöst.
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe vermitteln barrierefreie Informationsangebote für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber:innen, Rehabilitationsträger.
Antrag auf Erstausstattung (Jobcenter)
Ein Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter ist eine Bitte um finanzielle Unterstützung für grundlegende Einrichtungsgegenstände für Ihre Wohnung. Wenn Sie beispielsweise aus verschiedenen Gründen (z. B. Umzug, Obdachlosigkeit, Flucht) eine neue Wohnung beziehen und keine oder nur sehr wenige Möbel oder Haushaltsgegenstände haben, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Typischerweise umfasst eine Erstausstattung Dinge wie Möbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle), Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine), Küchenutensilien und Bettzeug.
Antrag als Vorlag >>PDF
Mehr dazu >>hier
App „Teilhabeberatung“
Die App „Teilhabeberatung“ bietet Ihnen Unterstützung bei Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Mit der App sind Sie schnell und unkompliziert von unterwegs informiert.
Mehr dazu >>hier
Aufstockung (Jobcenter)
Wenn Sie nicht genug verdienen, haben Sie Anspruch auf Formen der staatlichen Unterstützung. Diese könnten beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder andere Formen der Grundsicherung umfassen. Es ist wichtig, sich mit den örtlichen Sozialbehörden oder anderen relevanten Stellen in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob Sie für solche Unterstützungsleistungen in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können. Dazu gehört auch Wohngeld oder die Aufstockung mit Bürgergeld.
Antrag Bürgergeld als >>PDF-Download
Anlage VM (Vermörgensauskunft) als >>PDF-Download
Weitere >>Anträge & Formulare
Bürgergeld-Bedarfsrechner >>hier
Besitzeinweisung
Die Einlagerung von Besitztümern des Mieters nach einer Zwangsräumung ist in der Zivilprozessordnung (§ 885a ZPO) sowie in den landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Dabei gelten bestimmte Fristen und Abläufe.
1. Dauer der Einlagerung
Die Dauer der Einlagerung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Mindestens einen Monat: Die Sachen des Mieters müssen grundsätzlich für mindestens einen Monat eingelagert werden (§ 885a Abs. 4 ZPO).
- Verlängerung möglich: In einigen Bundesländern oder durch gerichtliche Anordnung kann die Frist verlängert werden.
- Kostenübernahme durch den Mieter: Der Mieter muss die Kosten für die Lagerung selbst tragen, wenn er seine Sachen zurückhaben möchte.
2. Was passiert bei Nichtabholung?
a) Verwertung durch Verkauf (§ 885a Abs. 5 ZPO)
- Nach Ablauf der Frist kann der Gerichtsvollzieher die eingelagerten Gegenstände versteigern oder verkaufen.
- Der Erlös wird – abzüglich der Kosten – an den Mieter ausgezahlt.
- Falls der Mieter nicht erreichbar ist, wird das Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt.
b) Entsorgung von wertlosen Gegenständen
- Gegenstände, die offensichtlich keinen oder nur geringen Wert haben, können sofort entsorgt werden.
- Darunter fallen z. B. beschädigte Möbel oder wertlose Haushaltsgegenstände.
- Die Entscheidung darüber trifft der Gerichtsvollzieher.
c) Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz
- Falls die Lagerkosten den Wert der Gegenstände übersteigen, kann der Vermieter die Entsorgung auf Kosten des Mieters veranlassen.
- Falls der Mieter pfändbare Wertgegenstände besitzt, kann der Vermieter eine Pfändung zur Begleichung offener Forderungen beantragen.
3. Fazit
- Die Besitztümer des Mieters müssen mindestens einen Monat eingelagert werden.
- Holt der Mieter seine Sachen nicht ab, können sie verkauft oder entsorgt werden.
- Der Mieter bleibt für Lagerkosten und eventuelle Entsorgungskosten verantwortlich.
- Wertlose Gegenstände können sofort entsorgt werden.
- Ein möglicher Verkaufserlös wird dem Mieter (abzüglich Kosten) ausgezahlt.Der Mieter sollte sich also möglichst schnell um die Abholung seiner Sachen kümmern, um zusätzliche Kosten oder einen Verlust seines Eigentums zu vermeiden.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen bietet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, einschließlich Suchterkrankungen, die Möglichkeit, ein weitgehend selbstständiges Leben in ihrem eigenen sozialen Umfeld zu führen. Es richtet sich speziell an Personen mit chronischen psychischen Beeinträchtigungen, die nicht eigenständig und ohne fremde Hilfe leben können. In der Regel werden die Kosten für das Betreute Wohnen durch das jeweilige Bundesland oder den Kreis übernommen. Eine Bezugsperson oder ein rechtlicher Betreuer koordiniert in Absprache mit dem Betroffenen und den beteiligten Einrichtungen alle Hilfen, die zur Alltagsbegleitung notwendig sind und eine Teilhabe am Leben und an Arbeit ermöglichen.
Betreuungsrecht/rechtl. Betreuung
Wenn eine erwachsene Person nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen, meistens wegen einer Krankheit (körperlich/psychisch) oder Behinderung, kann ein Betreuer beantragt werden. Alle oder einige ihrer rechtlichen Angelegenheiten kann dann diese Person für Sie regeln. Der Antrag findet über die Betreuungsbehörde statt und das Betreuungsgericht bestellt eine Person, die dann als rechtlicher Betreuer handelt.
Bürgergeld (SGB II Leistung)
Beim Bürgergeld bekommen alle Bürger dieses Landes Geld, egal ob sie arbeiten oder nicht. Jeder bekommt die gleiche Summe, unabhängig von seinem Einkommen oder Job. Es ist bedingungslos, was bedeutet, dass es keine speziellen Voraussetzungen gibt, um es zu bekommen. Das Ziel ist, jedem Bürger genug Geld zu geben, um seine grundlegenden Bedürfnisse zu decken und ein anständiges Leben zu führen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter. Das Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Mehr dazu >>hier
Bürgergeld-Bedarfsrechner >>hier
Regelsätze Bedarfen für Unterkunft und Heizung >> hier
Datenschutzvollmachten
Eine Vollmacht in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist ein rechtliches Dokument, das einer Person die Befugnis gibt, im Namen einer anderen Person in Angelegenheiten des Sozialrechts zu handeln. Diese Vollmacht ermöglicht es der beauftragten Person, Entscheidungen zu treffen, Anträge zu stellen, Dokumente einzureichen und andere rechtliche Schritte im Namen der vertretenen Person vorzunehmen. Sie ist besonders nützlich, wenn jemand aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, persönlich an sozialrechtlichen Verfahren teilzunehmen oder seine Interessen zu vertreten. Die Vollmacht sollte klar formuliert sein und die genauen Befugnisse der beauftragten Person festlegen.
Bsp.: >> Jobcenter Trier
Eingliederungshilfe
Menschen, die Probleme mit ihrem Körper, ihrem Verstand oder ihrer Seele haben, oder die Gefahr laufen, solche Probleme zu bekommen, können Unterstützung bekommen. Das nennt man Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Diese Hilfe soll ihnen helfen, mit ihren Problemen besser umzugehen. Sie soll ihnen auch dabei helfen, selbst zu bestimmen, was sie tun wollen, und vollständig am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Die Unterstützung, die sie bekommen können, umfasst:
- Medizinische Rehabilitation: Das bedeutet, dass sie Hilfe bekommen, um gesundheitliche Probleme zu verbessern.
- Hilfe bei der Arbeit: Wenn sie arbeiten wollen, bekommen sie Hilfe dabei.
- Unterstützung bei der Bildung: Sie erhalten Unterstützung, um zur Schule zu gehen oder sich weiterzubilden.
- Soziale Teilhabe: Das bedeutet, dass sie Unterstützung bekommen, um sich in der Gesellschaft zu engagieren und Freunde zu finden.
Das örtliche Sozialamt braucht von allen Personen, für die erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden sollen, einen Antrag. Dieser Antrag kann formlos erfolgen oder beim Träger erfragt werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe können erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und finanziert werden – nicht hingegen für Zeiträume, die davorliegen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sozialamt.
> mehr dazu hier.
Eigenbedarf (Kündigung)
Vermieter haben das Recht, Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn sie selbst oder ein Familienmitglied in die Wohnung ziehen möchten. Allerdings müssen Vermieter ehrlich sein, wenn sie Eigenbedarf geltend machen. Wenn sich herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgespielt wurde, haben die gekündigten Mieter nach dem Auszug Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn ein Vermieter Eigenbedarf geltend macht und seinem Mieter kündigt, kann der Mieter dagegen Einspruch erheben. Er kann verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Mieter hat keine passende neue Wohnung zu zumutbaren Bedingungen gefunden, obwohl er sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung ernsthaft darum bemüht hat, sowohl persönlich als auch finanziell.
- Es gibt keine Umstände, die zeigen, dass das Interesse des Vermieters an der Kündigung stärker ist als das Interesse des Mieters daran, den Vertrag fortzusetzen. >>mehr dazu hier.
Erreichbarkeitsverordnung
Es gab bisher die Regel im Bürgergeld-Gesetz, die als § 7b im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingeführt wurde, dass Personen die Bürgergeld beantragen/erhalten, auch erreichbar sein und sich in der Nähe des Jobcenters aufhalten sollten. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten (wollen), müssen Sie sich an Ihrem Wohnort bzw. im sogenannten Nahbereich aufhalten. Der Grund ist, dass Sie an jedem Werktag unter Ihrer Anschrift durch Briefpost erreichbar sein müssen.
Die Verpflichtung zur postalischen Erreichbarkeit im Zusammenhang mit Leistungen vom Jobcenter ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen, insbesondere aus dem **Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)** und dem **Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)**.
1. SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende:
– § 60 SGB I – Angabe von Tatsachen: Leistungsempfänger sind verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung relevant sind, und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört auch die Mitteilung über Änderungen der Adresse, um eine postalische Erreichbarkeit sicherzustellen.
– § 61 SGB I – Mitwirkungspflichten: Du musst den Anweisungen des Jobcenters Folge leisten, einschließlich der Erreichbarkeit für amtliche Mitteilungen.
2. SGB X – Verwaltungsverfahren:
– § 37 SGB X – Bekanntgabe des Verwaltungsakts: Ein Verwaltungsakt (z. B. ein Bewilligungsbescheid) gilt als bekanntgegeben, wenn er in den Machtbereich des Empfängers gelangt, also bei dir postalisch zugestellt wurde. Wenn du nicht erreichbar bist, gilt ein Brief dennoch nach einer bestimmten Frist als zugestellt.
– § 39 SGB II – Sofortige Vollziehbarkeit: Entscheidungen des Jobcenters sind sofort vollziehbar, auch wenn du einen Bescheid nicht zur Kenntnis nimmst, gilt er als zugestellt und muss beachtet werden.
Zusammengefasst bedeutet das, ihr müsst dafür sorgen, postalisch erreichbar zu sein, um die Mitwirkungspflichten zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle Informationen und Bescheide rechtzeitig erhalten werden.
>> mehr dazu hier.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Sozialleistung, die Personen gewährt wird, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang oder gar nicht mehr zu arbeiten. Diese Rentenleistung soll den Lebensunterhalt dieser Personen sichern, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage sind, ausreichend Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu erzielen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter die vorherige Beschäftigung und die Dauer der Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung oder einem anderen Rententräger ausgezahlt.
Mehr dazu >>hier
GEZ-Gebühren
Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, ist eine monatliche Abgabe von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt in Deutschland. Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob Empfangsgeräte wie Fernseher oder Radios vorhanden sind. Bestimmte Personengruppen, wie Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen, können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Von der Rundfunkbeitragspflicht können unter bestimmten Voraussetzungen Personen befreit oder ermäßigt werden. Hier sind die wichtigsten Gruppen, die Anspruch darauf haben:
1. Befreiung vom Rundfunkbeitrag:
Empfänger von Sozialleistungen:
– Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
– Sozialhilfe (SGB XII)
– Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (sofern nicht bei den Eltern lebend)
Menschen mit Behinderung: Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, können eine Befreiung beantragen.
2. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags:
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „RF“ im Ausweis, die jedoch nicht vollständig befreit werden, zahlen einen reduzierten Beitrag (6,12 Euro monatlich).
Befreiungen und Ermäßigungen müssen schriftlich beantragt werden. Es sind Nachweise wie Bescheide oder Kopien des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Anträge können online oder per Post bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice-Stelle gestellt werden.
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Grundpflege
Die Grundpflege bezeichnet den Teil der Unterstützung pflegebedürftiger Personen, der die grundlegenden Bereiche des Alltags abdeckt – Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Nach einer Operation (Krankenhausanschlussbehandlung) oder wegen einer schweren, akuten Krankheit können Betroffene Leistungen der Krankenkasse für Grundpflege, Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung über einen Zeitraum von ebenfalls vier Wochen beanspruchen. Der behandelnde Arzt kann, je nach Gesundheitszustand des Patienten, eine Behandlungspflege, eine Grundpflege und eine hauswirtschaftliche Versorgung verordnen.
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> Körperpflegeüberblick als Beispiel von der Caritas
Grundsicherung
Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die in Deutschland Menschen gewährt wird, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Diese Unterstützung wird insbesondere älteren Menschen sowie Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder mit Behinderungen gewährt. Die Grundsicherung dient dazu, sicherzustellen, dass diese Personen ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft decken können. Sie wird in der Regel vom Sozialamt ausgezahlt und umfasst Leistungen wie finanzielle Unterstützung, Übernahme von Mietkosten und medizinische Versorgung.
Hinweis: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Antragshilfe: >> Sozialplattform
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Haftplichtversicherung
Einige Vermieter bestehen mittlerweile darauf, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine entsprechende Vorschrift im Mietvertrag ist zwar nicht zulässig. Wohnungsinteressenten mit einer Versicherung für die Mietwohnung werden allerdings von solchen Vermietern bei der Auswahl bevorzugt. Im Internet findet man einen Überblick und Anbieter zum Vergleich, beispielsweise Check24.de oder vor Ort bei den Versicherungsstellen.
Housing First Konzept
Das Housing First-Modell bietet wohnungslosen Menschen sofortigen Zugang zu stabilem Wohnraum, ohne Vorbedingungen wie Abstinenz oder Therapieerfolge. Es betrachtet Wohnraum als Grundrecht und setzt darauf, dass Menschen ihre Probleme wie psychische Erkrankungen oder Sucht besser bewältigen können, wenn sie in einer sicheren Umgebung leben. Begleitend erhalten sie freiwillige Unterstützung in Form von Sozialarbeit oder Beratung. Die Vorteile hierbei sind:
- Sofortige Stabilität durch festen Wohnraum.
- Verbesserte psychische und physische Gesundheit.
- Bessere soziale Integration und Chancen auf Arbeit.
- Langfristig erfolgreicher, da die Rückfallquote in die Wohnungslosigkeit geringer ist.
Housing First ist eine nachhaltige, menschenwürdige Lösung für Wohnungslosigkeit, besonders für Menschen mit komplexen Problemen. Um an einem Housing First-Programm teilzunehmen, gibt es in der Regel bestimmte Schritte, die von der Organisation oder den Behörden, die das Programm anbieten, festgelegt werden. Diese Schritte können je nach Land oder Stadt leicht variieren.
Heizkostenübernahme
Die Miete inklusive der Betriebs- und Heizkosten wird bei Bürgergeld-Bezug in voller Höhe übernommen, sofern sie angemessen ist. Betriebs- und Heizkosten-Nachzahlungen – nicht aber Stromkosten-Nachzahlungen – werden auf Antrag in angemessenem Umfang übernommen.(Anfallenden Stromkosten werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt. Diese müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Das Jobcenter ist in aller Regel auch nicht dazu verpflichtet, ein Darlehen für eine etwaige Stromnachzahlung zu übernehmen)
Mehr dazu >>hier
Kindergeld & Kindergrundsicherung
Das Kindergeld steht in Deutschland ab der Geburt des Kindes zu und beträgt monatlich 250 Euro pro Kind (2024). Ein Antrag für den Bezug ist bei der Familienkasse notwendig. Die Auszahlung erfolgt monatlich bis zu 18. Lebensjahr und kann unter Nachweis maximal bis zu 25. Lebensjahr des Kinder erfolgen. Gemeinsam mit dem Kindergeld kann auch der Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro überwiesen werden.
Kostenminderungspflicht § 254 BGB (Inkasso)
Wenn Schulden entstehen, werden diese oftmals nach einiger Zeit vom Gläubiger zu einem Inkassounternehmen übergeben. Unterrichten Sie die Gläubiger/Inkassounternehmen von der Zahlungsunfähigkeit, sobald Sie bemerken, dass Sie in Zahlungsnot geraten. Ein Gläubiger ist im Rahmen der Kostenminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) angehalten, die Kosten für die Schuldeintreibung so gering wie möglich zu halten.
Krankenversicherungspflicht
Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland bedeutet, dass jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu haben – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dies soll sicherstellen, dass jeder im Krankheitsfall abgesichert ist.
Was passiert, wenn keine Beiträge gezahlt werden und Schulden entstehen?
1. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Bei Nichtzahlung der Beiträge entstehen Beitragsschulden, die durch Mahnverfahren eingetrieben werden können.
- Zinsen und Säumniszuschläge (pro Monat 1 % der Beitragsschulden) werden auf die offenen Beträge aufgeschlagen.
- Der Versicherungsschutz wird eingeschränkt: Es gibt nur noch eine Notfallversorgung (z. B. akute Behandlungen und Schmerzlinderung). Regelmäßige Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen werden nicht mehr übernommen.
2. In der privaten Krankenversicherung (PKV):
- Bei Zahlungsrückständen wird der Versicherte in den sogenannten Basistarif überführt, der nur eingeschränkte Leistungen bietet.
- Es entstehen ebenfalls Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
- Eine Rückkehr in den regulären Tarif erfolgt erst, wenn die Beitragsschulden beglichen sind.
Konsequenzen langfristiger Schulden:
- Offene Beitragsschulden können durch Inkassoverfahren oder sogar durch gerichtliche Maßnahmen (z. B. Lohnpfändung) eingetrieben werden.
- Eine Nichtzahlung über längere Zeit kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da neben den eigentlichen Beiträgen auch Zinsen und Gebühren steigen.
Tipp: Wer Schwierigkeiten hat, die Beiträge zu zahlen, sollte sich schnellstmöglich an seine Versicherung wenden, um Lösungen wie Stundung, Ratenzahlung oder ggf. eine Reduzierung der Beiträge zu besprechen.
Weitere Infos > hier und hier.
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass du deine Meldepflicht erfüllt hast und deinen Wohnsitz ordnungsgemäß angemeldet hast. Es wird normalerweise vom Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt ausgestellt und enthält Informationen wie deinen Namen, deine Anschrift, das Datum der Anmeldung und gegebenenfalls weitere relevante Daten. Die Meldebestätigung wird oft benötigt, um deine Adresse offiziell zu bestätigen, beispielsweise für Behördengänge, bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, bei der Anmeldung für bestimmte Dienstleistungen oder Versicherungen oder auch in anderen rechtlichen oder administrativen Angelegenheiten.
Mietübernahme beim Bürgergeldbezug
Das Jobcenter entscheidet je nach Region, wie groß eine Wohnung sein darf und wie viel Miete angemessen ist. Diese Entscheidungen basieren oft auf Durchschnittswerten für Mieten in der Region. Die Größe der Wohnung hängt normalerweise von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Wenn die Miete höher ist als das, was das Jobcenter für angemessen hält, müssen Sie möglicherweise die Differenz selbst bezahlen. Um die genauen Regeln für Ihre Region zu erfahren, sollten Sie sich direkt an Ihr örtliches Jobcenter wenden oder deren Website besuchen.
Wichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung erst, nachdem Sie sich mit dem zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zuerst die Kostenübernahme zusichern, ansonsten droht eventuell ein Ablehnungsbescheid. Da man sich überlicherweise bei einer Wohnung auch zu einer Kaution verplichtet, kann man diese beim Jobcenter als Darlehen beantragen. Aber NUR bei vorheriger Zustimmung.
Mehr dazu >>hier
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung hilft Einzelpersonen oder Familien (nicht Firmen), die Geldprobleme haben oder überschuldet sind. Anfangs werden die dringendsten finanziellen und rechtlichen Probleme geklärt. Ziel ist, dass die Miete weiter bezahlt werden kann, ebenso wie Lebensmittel, Strom und Heizung. Mittelfristig erhalten Ratsuchende auch Hilfen bei psychischen Problemen, und sie lernen, wie sie mit ihren Finanzen besser haushalten. Langfristig kann die Beratung bei der Schuldenbefreiung (Privatinsolvenz) begleiten. Die Schuldnerberatung ist bei Einrichtungen wie die Caritas oder auch der Diakonie kostenlos. Sie wird über Zuschüsse der Städte und Gemeinden finanziert. Da diese begrenzt sind, gibt es oft zu wenig Mitarbeiter(innen) und dadurch längere Wartezeiten.
Mehr zum Thema auch >>hier.
SCHUFA-Auskunft
Mit der BonitätsAuskunft können Wohnungsinteressent:innen nachweisen, dass man in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Die Auskunft informiert ausschließlich darüber. Alle weiteren bei der SCHUFA gespeicherten Daten, wie beispielsweise Scorewerte oder bei der SCHUFA gespeicherte Daten, werden nicht im ersten Teil des Dokuments zur Weitergabe ausgewiesen. Für den neuen Mietvertrag ist meist eine SCHUFA-Auskunft als Nachweis für die Bonität notwendig. Aber welche Auskunft ist die richtige? Und wie erhalte ich sie? Zum > Überblick.
Verbraucher:innen haben auch die Möglichkeit, sich mit einer Datenkopie darüber zu informieren, welche Daten bei der SCHUFA über sie gespeichert sind. Diese Informationen sind kostenlos und können > hier beantragt werden.
Suchtberatungsstellen
Die Ursachen einer Suchterkrankung sind so vielfältig wie das Krankheitsbild selbst. Deshalb beraten und behandeln örtliche Fachambulanzen für Suchtkranke und Angehörige jeden Menschen individuell bei Problemen mit Suchtmitteln (wie Alkohol, Medikamente, Drogen) und mit Suchtverhalten (wie Essstörungen, Internet- /Spielsucht).
SGB II
„SGB 2“ steht für das „Zweite Buch Sozialgesetzbuch“ in Deutschland. Es ist auch bekannt als das „Grundsicherung für Arbeitsuchende“-Gesetz (kurz: SGB II). Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ist ein zentrales Gesetz im deutschen Sozialrecht. Es zielt darauf ab, Menschen zu unterstützen, die keine ausreichenden finanziellen Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und keine ausreichende Arbeit finden können.
Bsp.: Bürgergeld > Jobcenter
SGB XII
Das „SGB 12“ steht für das „Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch“ in Deutschland. Es handelt sich um das Sozialgesetzbuch (SGB), das die Sozialhilfe regelt. Das SGB XII umfasst verschiedene Leistungen und Unterstützungen für Menschen, die aufgrund von persönlichen Umständen wie Krankheit, Behinderung, Alter oder sozialer Benachteiligung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es beinhaltet unter anderem Leistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Bsp.: Grundsicherung > Sozialamt
Soziotherapie
Die ambulante Soziotherapie ist eine Art von Hilfe, die von der Krankenversicherung angeboten wird. Sie ist für Menschen gedacht, die schwere psychische Probleme haben, wie zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. Durch verschiedene Arten von Behandlungen und Unterstützung versucht die Soziotherapie diesen Menschen zu helfen. Ihr Ziel ist es, ihnen zu ermöglichen, mehr selbstständig zu sein und dadurch gesünder zu werden.
Ummeldung (Wohnsitz)
Wenn man umziehst, muss man sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Das kann man online machen oder telefonisch über die Behördennummer 115.
Für die Anmeldung braucht man:
- Eine Bestätigung deines Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
- Deinen Personalausweis oder Reisepass
- Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde
- Bei Kindern: Geburtsurkunde
Wenn die Heirats- oder Geburtsurkunde aus dem Ausland kommt, braucht man eine Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer. Die Originale und Übersetzungen müssen vorgelegt werden.
Übernahme der Nebenkostennachzahlung vom Jobcenter
Das Jobcenter muss für zusätzliche Kosten für die Miete und Heizung aufkommen, die in der Nebenkostenabrechnung enthalten sind. Aber dafür gelten bestimmte Regeln:
- Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Abrechnung der Nebenkosten Hilfebedürftigkeit nach dem Gesetz über Sozialhilfe haben. Das bedeutet, er braucht finanzielle Unterstützung.
- Der Mieter hat sparsam mit Energie umgegangen, also nicht unnötig viel verbraucht.
- Der Mieter lebt immer noch in der gleichen Wohnung, für die die Nebenkosten bezahlt werden müssen.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn das Jobcenter den Mieter dazu aufgefordert hat, in eine günstigere Wohnung umzuziehen und das auch genehmigt hat, dann muss es möglicherweise nicht für die Nebenkostennachzahlung aufkommen. Wichtig ist auch: Wenn das Jobcenter bereits die angemessenen Miet- und Heizkosten bezahlt, muss es möglicherweise nicht für zusätzliche Nebenkosten aufkommen. Das liegt daran, dass angenommen wird, dass der Mieter nicht sparsam mit seinem Verbrauch umgegangen ist.
Unterbringungspflicht
Wohnungslose Menschen haben das Recht, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, gemäß dem Ordnungsrecht mit einer Notunterkunft versorgt zu werden. Es spielt keine Rolle, wie lange sie sich bereits in der Kommune aufhalten. Regelungen, die eine Mindestaufenthaltsdauer vorschreiben, sind nicht rechtens. Leider erfüllen Kommunen diese Pflichtaufgabe in der Praxis oft nicht oder nur unzureichend. Die Kostenübernahme für eine dauerhafte Unterkunft (eine reguläre Wohnung) und Heizung liegt im Verantwortungsbereich der Jobcenter und der Träger der Sozialhilfe. Dies gilt, wenn eine hilfsbedürftige Person sich nicht selbst helfen kann und keine entsprechende Unterstützung von anderen erhält. Zusätzlich dazu ist es im Rahmen eines individuellen Anspruchs Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, Unterstützung bei der Erhaltung und Beschaffung einer langfristigen Unterkunft zu leisten.
Mehr dazu >>hier
PP-Download >> hier
Zusammenfassung als >> PDF-Download bereitgestellt von KAGW
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit einem Wohnberechtigungsschein kann man zeigen, dass man Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung hat, auch bekannt als „§ 8 Schein“. Dieser Anspruch basiert auf Gesetzen wie dem Wohnungsbindungsgesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Personen einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Außerdem dürfen sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Wohnberechtigungsschein kann im Wohnungsamt der Gemeinde beantragt werden. Informationen dazu sind oft auf regionalen Internetplattformen verfügbar oder können während der allgemeinen Sprechstunden des Bürgerservice erfragt werden.
Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe vom Staat für Menschen mit niedrigem Einkommen, um ihnen zu helfen, ihre Miet- oder Wohnkosten zu bezahlen. Es ist dafür da, sicherzustellen, dass auch Personen mit wenig Geld angemessenen Wohnraum bekommen können.
Wohngeldrechner
Ein „Wohngeldrechner“ ist ein Online-Tool oder eine Anwendung, mit der man die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes berechnen kann, das man möglicherweise erhält. Diese Rechner basieren auf den aktuellen Wohngeldgesetzen und berücksichtigen verschiedene Faktoren wie Einkommen, Mietkosten, Wohnort und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Indem man diese Informationen in den Wohngeldrechner eingibt, kann man eine Schätzung darüber erhalten, wie viel Wohngeld man möglicherweise beantragen kann. Dies erleichtert den Bürgern die Planung und hilft ihnen, zu verstehen, ob sie für diese staatliche Unterstützung in Frage kommen.
Es gibt verschiede Anbieter, am genauesten zeigt es momentan der Rechner von MV an:
https://wohngeld-mv.de/Rechner
Wohnungsgeberbestätigung
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass du in einer bestimmten Wohnung oder Unterkunft wohnst. Normalerweise wird dieses Dokument vom Vermieter oder der Vermieterin ausgestellt und enthält Informationen wie deine Personalien, die Adresse der Wohnung, den Zeitpunkt des Einzugs sowie gegebenenfalls Angaben zu anderen Mietkonditionen. Die Wohnungsgeberbestätigung wird oft benötigt, um deinen Wohnsitz anzumelden oder um andere behördliche Formalitäten zu erledigen.
Zwangsräumung
Eine Zwangsräumung bedeutet, dass ein Mieter eine Wohnung gegen seinen Willen verlassen muss, weil ein Gericht entschieden hat, dass er dort nicht mehr wohnen darf. Das passiert zum Beispiel, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt hat oder der Mietvertrag gekündigt wurde, aber der Mieter nicht freiwillig auszieht.
Der Vermieter beantragt dann beim Gericht, dass der Mieter die Wohnung räumen muss. Wenn das Gericht zustimmt, kann ein Gerichtsvollzieher die Räumung durchführen.
Die Einlagerung von Besitztümern des Mieters nach einer Zwangsräumung ist in der Zivilprozessordnung (§ 885a ZPO) sowie in den landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Dabei gelten bestimmte Fristen und Abläufe. (siehe Besitzeinweisung oben)
Eine Zwangsräumung ist für den Mieter sehr belastend, deshalb sollte man immer versuchen, frühzeitig mit dem Vermieter eine Lösung zu finden.
Alle Angaben ohne Gewähr.