Überblick
Wenn eine Frau von ihrem Ehemann Gewalt erfährt, hat sie das Recht, in der Wohnung zu bleiben. Die Polizei kann den gewalttätigen Partner verweisen, und das Gericht kann diese Maßnahme verlängern. Hier sind die wichtigsten Schritte und Ansprechpartner.
1. Sofortmaßnahmen
• Polizei rufen – Notruf 110
Sagen: „Ich werde von meinem Ehemann bedroht oder geschlagen. Ich brauche Schutz in meiner Wohnung.“
• Polizei kann den Täter sofort aus der Wohnung verweisen (polizeiliche Wegweisung, meist 10–14 Tage).
• Beweise sichern: Verletzungen fotografieren, Arztbericht holen, Zeugen nennen, Aktenzeichen notieren.
2. Gerichtliche Schritte (innerhalb von 10–14 Tagen)
Beim Familiengericht kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden:
• Wohnungszuweisung: Der Täter darf die Wohnung nicht betreten, auch wenn er Eigentümer oder Mieter ist.
• Kontakt- und Näherungsverbot: Kein Anrufen, Schreiben oder Nähern erlaubt.
• Schutz für Kinder: Gericht kann auch Umgang und Aufenthalt regeln.
3. Benötigte Unterlagen
• Polizeiprotokoll oder Aktenzeichen
• Ärztliches Attest (falls vorhanden)
• Personalausweis
• Mietvertrag oder Grundbuchauszug (falls vorhanden)
• Eigene Schilderung des Vorfalls
4. Unterstützung & Hilfe
• Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 08000 116 016 (24h, anonym)
• Frauenhaus – Aufnahme rund um die Uhr über Polizei oder Hotline
• Weißer Ring e.V. – 116 006 (Opferhilfe, auch juristisch)
• Familiengericht / Opferschutzstelle – Antrag nach GewSchG stellen
• Anwältin für Familienrecht – über Beratungshilfe möglich
5. Eigene Notizen
Polizeieinsatznummer: ____________________________
Name der Ansprechpartnerin am Gericht: ____________________________
Datum des Antrags: ____________________________
Weitere Hinweise: ________________________________________________
Kurz:
Wenn der Mann gewalttätig ist, darf er nicht in der Wohnung bleiben. Die Frau hat das Recht, in ihrem Zuhause zu bleiben. Polizei und Gericht schützen sie – Eigentum steht hinter dem Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit.